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Kategorie: News

Neues Urteil im Prozess gegen Kartenlegerin

Heute revidierte der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil, bei dem eine Kartenlegerin ziemlich hohe Honorarforderungen an einen ihrer Klienten stellte, der sie aufgrund von Beziehungsproblemen konsultiert hatte. Der Mann hatte - nachdem sich seine Freundin von ihm getrennt hatte - 35.000 Euro an Beratungshonoraren gezahlt und hatte dann immer noch eine offene Rechnung von 6.700 Euro, die er nicht mehr bezahlen wollte. Die Wahrsagerin klagte ihn und versuchte das Geld über das Gericht einzutreiben. In den ersten beiden Instanzen scheiterte sie allerdings mit ihrem Versuch, die Richter begründeten ihre abschlägigen Urteile immer mit der “Unseriosität” der angebotenen Dienstleistung des Kartelnlegens.

Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs gab der Kartenegerin zwar auch nicht recht, allerdings argumentierten die Richter in ihrer Urteilsbegründung deutlich differenzierter. Obwohl das Gerich nach wie vor der Ansicht war, dass “der Gebrauch übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten objektiv unmöglich sei” machten sie deutlich, dass die Frau dennoch Anspruch auf Bezahlung hätte. Warum ihr das Gericht dennoch die restlichen 6.700 Euro nicht zusprach? Die Frau brachte - so die Bundesrichter - den Mann, der sich ja in einer Notsituation befand,  in psychische Abhängigkeit. Und eben diese psychische Abhängigkeit wurde ihr zum Verhängnis.

Ein großes Lob an die Richter, die wirklich objektiv urteilten! Die Frau, die selbst vom Tarotverband als “Schwarzes Schaf” innerhalb der Branche bezeichnet wird, steht dagegen vor dem Problem, dass sie fast die ganze Branche der Hellseher, Kartenleger, Astrologen… in die Bredouille brachte. Denn die bisherigen Urteile hatten ja alle Dienstleister im esoterischen Bereich pauschal als “unseriös” gebrandmarkt und ihnen das Eintreiben von offenen Rechnungen (selbst von Berechtigten!) unmöglich gemacht.